Justiz-Opfer

Frau Gudrun Standhardt wurde am 02.04.1954 geboren. Sie wuchs in mehren Kinderheimen auf und versucht ihre Herkunft zu klären.

Die Kölner Staatsanwaltschaft teilte ihr mit, dass sie in Köln geboren wurde. Im Standesamt Köln existiert jedoch keine Geburtsurkunde. Die Frau, die ihre Mutter sein soll, bestreitet jemals ein Kind geboren zu haben. Der Vater soll ein belgischer Flieger-Soldat sein, der aber nicht auffindbar ist.

Frau Standhardt wurde mit dem Gendefekt Trisomie 21 (Down-Syndrom) geboren. Sie leidet außerdem unter mehreren Erbkrankheiten, die ihr körperliche Probleme bereiten. Geistig ist Frau Standhardt bei absolut klarem Verstand. In einem Krankenhaus in Weimar wurde ihr, die für Trisomie 21 typische Lidfalte, wegoperiert. In diesem Weimarer Krankenhaus wurde Prinz Bernhard der Niederlande geboren.

Nach Aussage der Kölner Staatsanwaltschaft wurde sie nach ihrer Geburt sofort in das westdeutsche Auguste Viktoria Kinderheim, Köln abgegeben. Dann folgte ein Aufenthalt in einem Kinderheim im westdeutschen Niederdollendorf. Beide Heime haben keine Unterlagen über ihren dortigen, angeblichen Aufenthalt von 1954 - 1956. Frau Standhardt bezweifelt, dass sie jemals in einem westdeutschen Kinderheim war und dass sie in Köln geboren wurde.

Im Jahr 1956 wurde sie in Kinderheime der DDR verlegt. Zu diesem Zeitpunkt war der "kalte Krieg" schon in vollem Gang; der Bau der Mauer begann 1961. Die Bundesrepublik und die DDR wurden 1949 gegründet. Die Liste der DDR Kinderheime in denen sie aufwuchs ist lang: Vollenborn, Aplda, Nordhausen, Erfurt, Friedrichswerda, Gebstedt u.a. Es ist vollkommen unklar, warum ein angeblich westdeutsches Kölner Kind in ein ostdeutsches Kinderheim verlegt wurde.

Sämtliche Kinderheime in West- und Ostdeutschland, in denen sie lebte, gehörten Prinz Bernhard der Niederlande. Die DDR-Kinderheime haben keine Unterlagen mehr über ihren dortigen Aufenthalt. Alle Papiere, die sie betreffen wurden vernichtet. Auch in den Schulen, die sie besuchte, wurden alle Unterlagen, die sie betreffen vernichtet. Frau Standhardt hat keinen Nachweis darüber, dass sie erfolgreich die Schule besucht hat.

In einem Kinderheim wurde von einem Mitarbeiter mit einem Gewehr auf sie geschossen; sie wurde am Bein getroffen und schwer verletzt. Warum der Mitarbeiter im Kinderschlafsaal ein Gewehr bei sich hatte wurde nie geklärt. Später wurde sie von einem Motorrad so schwer verletzt, das sie längere Zeit im Krankenhaus lag. Warum der Motorradfahrer auf einer leeren Straße ein Kind erfasste, wurde auch nicht zufrieden stellend geklärt.

In der DDR wehrte sie sich gegen die dortigen Verhältnisse und landete mehrmals im Gefängnis. Nach dem "Fall der Mauer" wurde sie als Stasi-Opfer anerkannt und erhielt eine kleine, finanzielle Abfindung.

Ein DNA-Test, der ihre DNA mit der ihrer angeblichen Mutter vergleichen sollte, sollte in einer Entzugsklinik für Alkoholiker stattfinden. Zu Recht war Frau Standhardt zutiefst empört über die insgeheime Unterstellung, dass sie trinkt. Durch ihren Gen-Defekt wird ihr nach einem halben Glas Bier bereits schlecht, selbst der Geruch von Alkohol verursacht ihr Übelkeit. Sie verzichtete auf den DNA Test. Warum dieser Test nicht in einem "normalen" Krankenhaus oder Arztpraxis durchgeführt werden konnte, bleibt das Geheimnis der zuständigen Staatsanwaltschaft.

Die Erbkrankheiten von Frau Standhardt kommen auch im Niederländischen Königshaus vor. Alle Kinderheime in denen sie lebte wurden von Prinz Bernhard der Niederlande unterhalten. Wenn man ihr gegenüber sitzt, fällt einem die starke physische Ähnlichkeit zu Prinz Wilhelm Alexander der Niederlande auf. Frau Standhardt hat aus diesen Vorgängen geschlossen, dass sie die eheliche Tochter von Juliane und Prinz Bernhard der Niederlande ist, die auf Grund ihrer Behinderung vor der Öffentlichkeit, hinter dem "eisernen Vorhang", in der DDR versteckt werden sollte. Sie geht davon aus, dass ihr Name "Alicia zu Biesterfeld der Niederlande" ist.

Ob Frau Standhardt mit dem Niederländischen Königshaus verwandt ist muss geklärt werden. Sie hat wie jeder Mensch das Recht ihre Herkunft eindeutig zu klären, dieses Recht wird ihr durch die Bundesdeutsche Justiz verweigert. Sämtliche Unterlagen über sie wurden systematisch vernichtet. Ihre Existenz wurde schlicht ausgelöscht.

Die Weigerung der deutschen Justiz, ihr bei der Feststellung ihrer Herkunft zu helfen, ist ein
Verstoß gegen geltendes Recht; Menschlich ist es ein völliges Versagen.