Organisierte Kriminalität

Presse

Definition: Organisierte Kriminalität
ist eine auf gewerbsmäßige Art und Weise ausgeübte kriminelle Tätigkeit einer kriminellen Vereinigung, die für die Erreichung ihrer Erwerbs- und Karrierezwecke Gewalt oder Korruption anwenden.


Kriminelle Vereinigung:

- mindestens drei Straftäter
- hierarchisch strukturiert
- begehen auf Grundlage eines gemeinschaftlichen Plans Straftaten.

Eine auf gewerbsmäßige Art und Weise ausgeübte verbrecherische Tätigkeit:
(dies ist ein zentraler Aspekt der Organisierten Kriminalität)
- strafbare Handlungen, die auf längere und unbestimmte Dauer ausgerichtet sind
- schließt eine Vernetzung illegaler Aktivitäten mit legalen wirtschaftlichen Strukturen mit ein

Anwendung von Gewalt oder Korruption:
Gewalt:
- physische Kraftanwendung,
- psychische Gewalt; wie Einschüchterungs- bzw. Abschreckungsformen
- die Wahl der Gewaltmittel ist situations- und opferbedingt

Korruption:
- Bestechung und Bestechlichkeit,
- Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung.

Straftatbestände:
- wenn Amtsträger die Täter sind §§ 331 ff. StGB,
- im geschäftlichen Verkehr §§ 298 ff. StGB.

Erwerbs- und Karrierezwecke:
Erwerbszwecke :
- Erlangen von Vermögensvorteilen
Karrierezwecke:
- Erlangen von Macht und Einflusspositionen in den wichtigsten Bereichen des gesellschaftspolitischen Lebens (Politik, Staatsverwaltung, Justiz, Medien usw.)

Neben den Merkmalen der Definition sind folgende Elemente unabdingbar:
- der Zusammenschluss muss eine hierarchische Struktur aufweisen
- die Mitglieder sind durch eine länger dauernde kriminelle Tätigkeit miteinander Verbunden
- der Hauptzweck des Zusammenschlusses ist auf Gewinn- und Gewinnmaximierung gerichtet
- zum Erreichen ihrer Ziele wird von der kriminellen Organisation Gewalt und/oder Korruption angewendet.


Presse:
BILD-Bundesausgabe vom 03.02.2007
Konzerne bezahlen Mitarbeiter in Bundesministerien

Kölner-Stadt-Anzeiger vom 30.08.2006
Milliardenschäden durch Wirtschaftskriminalität