Organisierte
Kriminalität
Presse
Definition:
Organisierte Kriminalität
ist eine auf gewerbsmäßige Art und Weise ausgeübte kriminelle
Tätigkeit einer kriminellen Vereinigung, die für die Erreichung ihrer
Erwerbs- und Karrierezwecke Gewalt oder Korruption anwenden.
Kriminelle Vereinigung:
- mindestens drei
Straftäter
- hierarchisch strukturiert
- begehen auf Grundlage eines gemeinschaftlichen Plans Straftaten.
Eine auf
gewerbsmäßige Art und Weise ausgeübte verbrecherische Tätigkeit:
(dies ist ein zentraler Aspekt der Organisierten Kriminalität)
- strafbare Handlungen, die auf längere und unbestimmte Dauer ausgerichtet
sind
- schließt eine Vernetzung
illegaler Aktivitäten mit legalen wirtschaftlichen Strukturen mit ein
Anwendung von Gewalt oder Korruption:
Gewalt:
- physische Kraftanwendung,
- psychische Gewalt; wie Einschüchterungs- bzw. Abschreckungsformen
- die Wahl der Gewaltmittel ist situations- und opferbedingt
Korruption:
- Bestechung und Bestechlichkeit,
- Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung.
Straftatbestände:
- wenn Amtsträger die Täter sind §§ 331 ff. StGB,
- im geschäftlichen Verkehr §§ 298 ff. StGB.
Erwerbs- und Karrierezwecke:
Erwerbszwecke :
- Erlangen von Vermögensvorteilen
Karrierezwecke:
- Erlangen von Macht und Einflusspositionen in
den wichtigsten Bereichen des gesellschaftspolitischen Lebens (Politik, Staatsverwaltung,
Justiz, Medien usw.)
Neben den Merkmalen der Definition sind folgende Elemente unabdingbar:
- der Zusammenschluss muss eine hierarchische Struktur aufweisen
- die Mitglieder sind durch eine länger dauernde kriminelle Tätigkeit
miteinander Verbunden
- der Hauptzweck des Zusammenschlusses ist auf Gewinn- und Gewinnmaximierung
gerichtet
- zum Erreichen ihrer Ziele wird von der kriminellen Organisation Gewalt und/oder
Korruption angewendet.
Presse:
BILD-Bundesausgabe
vom 03.02.2007
Konzerne
bezahlen Mitarbeiter in Bundesministerien
Kölner-Stadt-Anzeiger
vom 30.08.2006
Milliardenschäden
durch Wirtschaftskriminalität