Mein Kampf
gegen staatlich organisierten Patentdiebstahl!

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Flash of Genius in Germany!

- Ich habe 25 Jahre für die Ford Motor Company im Europäischen Gruppen Stab in Aweley / England als Projektleiter für die Einführung von neuen Modellen in die weltweite Produktion gearbeitet.

- 1998 habe ich in meiner Freizeit, das Zilic-Lichtbogen-Halterschweißverfahren als freie Erfindung bei der Firma Emhard Teknologies / Tucker GmbH in Gießen entwickelt.

- Am 03.11.1998 habe ich mein Schweißverfahren den verantwortlichen Rohbaumitarbeitern der Fa. Ford Werke AG Köln vorgestellt. Die Testproben wurden von den Rohbaumitarbeitern in das Prüflabor gebracht. Es folgten umfangreiche Homologations- Tests. Die Abzugsergebnisse lagen bei 12 bis 16 kN. Die Fa. Emhart Teknologies Tucker GmbH Gießen hat mir am 10.11.1998 ein Angebot zur Herstellung meiner Geräte sowie meiner Halter gemacht. Dieses Angebot habe ich der Fa. Ford in meinem Projekt C10915594 vom 13.11.1998 vorgelegt. Am 24.03.1999 hat das Management mein Projekt genehmigt. Damit war der Vertrag, zur Herstellung meiner Anlage durch die Fa. Emhart Teknologies Tucker GmbH Gießen und für die Lieferung meine Zilic-Schweißanlage an die Fa. Ford Werke AG Köln, geschlossen.

- Mein Zilic-Halterschweißverfahren habe ich am 15.05.1999 in die Produktion bei der Fa. Ford Werke AG Köln eingeführt und damit das bis dahin in der gesamten Automobilindustrie, ausschließlich für die Fügung der Halter an die Fahrzeugkarosserie, verwendete Punktschweiß-Verfahren (ca. 8 kN Abzugskraft) abgelöst.

- Der Fa. Ford Werke AG Köln habe ich die freie Erfindung ordnungsgemäß mitgeteilt. Dafür habe ich von Herr Rolf Zimmermann - Vice President - European Manufacturing Operations, der Ford Motor Company einen Award of Excellence erhalten.

- Auf meine Anfrage nach Einhaltung des Vertrages, habe ich sofort eine Strafanzeige gegen mich seitens des Gruppenstab-Betriebsrates und des Management der Fa. Ford Werke AG Köln wegen schwerer Körperverletzung erhalten. Es wurde behauptet, dass ich vor der Kantine einen Mitarbeiter tätlich angegriffen haben soll. Die aufgeführte Zeugin, eine Sekretärin, hat sich geweigert gegen mich falsch auszusagen. Daraufhin wurde die Sekretärin mit einer Kündigungsänderung an das Fließband versetzt. Ich wurde vom Gruppenstab-Betriebsrat, der Personalchefin und einem Manager abgemahnt. Daraufhin habe ich in beiderseitigem Einvernehmen die Fa. Ford verlassen. Der Gruppenstab-Betriebsrat, ein gelernter Werkzeugmacher, wurde kürzlich Aufsichtsrat der Fa. Ford Werke GmbH Köln.

- Patentanmeldung; Mein Kölner Patentanwalt hat meine Erfindung zuerst auf sich (DE 10 2004 026 543.7 am 27.05.2004) und fünf Tage später erst auf mich (DE 10 2004 026 929.7 am 01.06.2004) beim DPMA (Deutsche Patent und Markenamt) München angemeldet. Das kam erst bei der Zahlungsbestätigung heraus. Erst mit meiner Beschwerde wurde die Erste Anmeldung als Innere Priorität auf mich übertragen.

- Trotz ordnungsgemäßen Verträgen zwischen Fa. Ford, Fa. Emhart Teknologies und mir, weigern sich die Unternehmen für die Benutzung meiner Erfindung, an mich zu zahlen. Sie zahlen nachweislich lieber an meine Anwälte, Richter und Staatsanwälte.

- Wegen Zahlungsverweigerung, habe ich am 20.12.2004 eine Stufenklage am Landgericht Düsseldorf gegen die Fa. Ford erhoben. Meine Anwältin hat die Klage drei Mal unschlüssig geschrieben. Am 08.03.2005 wurde meine Klage wegen Unschlüssigkeit zurückgewiesen mit der Begründung, der Vertrag zwischen mir, der Fa. Ford und Fa. Emhart ist rechtskräftig aber es fehlt eine konkludente Willenserklärung (Stillschweigende Annahme) der Fa. Ford und das Patent. Daraufhin habe ich meiner Anwältin gekündigt und ließ mir die Handakte von ihr aushändigen. Als ich die Handakte überprüfte, stellte ich in den Unterlagen fest, dass sie eine Zahlung von der gegnerischen Seite über 100.000 Euro erhalten hat. Daraufhin habe ich gegen sie einen Strafantrag gestellt. Dieser wurde mit der Begründung zurückgewiesen, dass es kein öffentliches Interesse gibt.

- Am 15.03.2005 kam die schriftliche Bestätigung der Benutzung meines Patentes seitens der Fa. Ford und am 05.05.2005, wurde mein Patente veröffentlicht. Daraufhin bin ich am OLG Düsseldorf in Berufung gegangen. Für die Berufung am OLG Düsseldorf habe ich am 15.06.2005 einer bekannten Kölner Anwaltskanzlei, ausschließlich für das Landgericht und das OLG Düsseldorf, das Mandat erteilt. Einen Monat später, als ich die Rechnung von der gegnerischen Seite bekam, wurde mir klar warum meine Anwaltskanzlei die Berufungsbegründung hinauszögerte. Statt meine Berufung zu schreiben hatte diese am selbem Tag, am 15.06.2005, an dem ich ihnen die Vollmacht erteilt habe, meine Klage am OLG, zurückgezogen. Daraufhin habe ich der Anwaltskanzlei das Mandat entzogen.

- Die Stufenklage vom 20.12.2004 am Landgericht Düsseldorf wurde in Teilen an das Arbeitsgericht Köln verwiesen. Am 15.06.2005 haben zwei Richter vom Arbeitsgericht Köln nach Artikel 20 GG, ein Enteignungs-, Entmündigungsverfahren gegen mich eingeleitet, ohne mich jemals gesehen oder mit mir gesprochen zu haben. Dieses wurde zusammen mit meiner bekannten Kölner Anwaltskanzlei, die am 15.06.2005 eine ausschließliche Vollmacht für das Landgericht und OLG Düsseldorf hatte, gegen mich eingeleitet. Eine Vollmach für das Arbeitsgericht Köln hatte diese Kanzlei nicht. Wie das Arbeitsgericht Köln und die nicht von mir mandatierte Kanzlei in Kontakt gekommen sind, wurde nie geklärt.

1953
40. Deutscher Juristentag (Sieg der Reformgegner?)
Aus dem Text: Prof. Dr. Schmidt:
"....Ich habe den Art. 92 und den Art. 20 GG zu sehen und zu verstehen gesucht auf dem Hintergrunde der ganzen ungeheuer bewegten Justizgeschichte unseres Volkes, in der es doch wirklich dramatische Erscheinungen gegeben hat, Erscheinungen, aus denen man ganz deutlich sehen kann, wie gefährlich die reine Parteipolitik und die Machtpolitik der Unabhängigkeit der Rechtsprechung oft genug geworden ist und jeden Augenblick wieder werden kann…“

40. Deutscher Juristentag, öffentlich-rechtliche Abteilung:
"Empfiehlt es sich, die vollständige Selbstverwaltung aller Gerichte im Rahmen des Grundgesetzes gesetzlich einzuführen?"

Daraufhin habe ich diesen Richter am Arbeitsgericht Köln mehrfach bei Gerichtsverhandlungen, wegen Befangenheit abgelehnt. Bei der nächsten Verhandlung saß der abgelehnte Richter wieder als Vorsitzender am Richtertisch obwohl fest steht:

Thomas/Putzo, § 48/1 ZPO, Zitat:
„Es kommt für § 42 Abs. 2 allein auf den vom Richter zu erkennenden Standpunkt der Partei an (allgM; Saarbrücken NJW-RR 94, 763; vgl § 42 Rn 9), nicht darauf, ob er selbst sich für unbefangen hält.

Zöller, § 48/7 ZPO, Zitat:
„Rechtsfolgen. Ist der Ausschließungsgrund evident, erübrigt sich eine Entscheidung (Rn 10); der Richter scheidet ohne weiteres aus dem Verfahren aus, und an seine Stelle tritt der geschäftsplanmäßige Vertreter.“

- Wegen ausländerfeindlicher Äußerungen der Richter vom Arbeitsgericht Köln habe ich Klage sowie Strafanzeige gegen diese erstattet. Die Staatsanwaltschaft weigert sich gegen die beiden Richter des Arbeitsgerichts Köln vorzugehen.

- Nachdem ich diesen Richter schriftlich als NAZI-Richter bezeichnet habe um ihn doch noch vom Vorsitz zu entfernen, hat die Staatsanwaltschaft Köln eine Klage gegen mich erhoben. In ihrer Klageschrift hat die zuständige Staatsanwältin die richterlichen Beleidigungen mir gegenüber, in Form eines Enteignungs-, Entmündigungsversuches, als übliche Richterliche Vorgehensweise bezeichnet. In einem Scheinprozess versuchte der Richter am Amtsgericht Köln, mich auf 2-Jahre Bewährung wegen Richterbeleidigung zu verurteilen. Beim betreten des Saales hatte mein Anwalt sein Mandat sofort niedergelegt. Für den Zuständigen Richter war dies kein Grund das Verfahren auszusetzen. Meine Beweise: eine schriftliche und eine handschriftlich verfasste Beleidigungen von den Richtern des Arbeitsgericht Köln mir gegenüber, hat der Richter demonstrativ in den Abfalleimer geworfen, und mir zu verstehen gegeben, Zitat: „Egal ob die Richter Sie beleidigt haben, umgekehrt dürfen Sie das nicht. Für Ihre Aussage müssen Sie sich bei den Richtern entschuldigen.“

2006
Aus dem Text: Die Abhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaft

Dr. Erardo Cristoforo Rautenberg, Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg:
".... Es ist nämlich eine Fehlinformation,.....dass mit der Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft in Deutschland keine unzulässige politische oder sonst unsachgemäße Einflussnahme verbunden sei. Vielmehr lässt sich der Missbrauch der Staatsanwaltschaft in Deutschland als »Organ der Staatsregierung« bis zu ihren.....Anfängen zurückverfolgen...."

- Am 18.04.2005 hat die Fa. Ford Werke GmbH, eine Klage auf Herausgabe meines Patentes am Landgericht Düsseldorf gegen mich, angestrebt. Sie wurde durch die CBH Kanzlei Köln vertreten. Dieser begründete die Klage mit, Zitat: „Heften und Ausschweißen eines Winkelhalters mit einem MIG Gasschweißgerät.“ In der Klageschrift wurde meine Unterschrift zweimal gefälscht. Die gefälschten Dokumente wurden als Faxkopien eingereicht. Mit den gefälschten Dokumenten wurde es in der Klage so dargestellt, als ob ich mein Patent auf die Fa. Ford, unendgeldlich übertragen wollte. Da ich ein Elektro-Lichtbogenschweißverfahren entwickelt habe, wurde die Klage am 17.11.2005 zurückgewiesen mit der Begründung, Zitat: „die Verantwortlichen der Fa. Ford sollen sich in die Produktion bewegen um zu sehen welches Verfahren dort eingeführt wurde. Für das Gericht steht fest, es handelt sich bei dem verwendeten Verfahren um das Zilic-Lichtbogen-Halterschweißverfahren.“

- Am 12.09.2005 habe ich auf der Schweiß-Messe Essen gesehen, dass die Fa. Emhart Teknologies Tucker GmbH / Gießen, in Zusammenarbeit mit der Fa. Ford Werke GmbH Köln und der Fa. Nelson Bolzenschweiß-Technik GmbH & Co. KG Gevelsberg, meine patentierte Erfindung als eigene vorstellt. Sofort wollte ich gegen die Fa. Emhart, die Fa. Ford und die Fa. Nelson eine Einstweilige Verfügung über das Landgericht Düsseldorf erwirken. Über einen LKA Mitarbeiter habe ich die Anwaltskanzlei Michael Knipp, Eckhard Funke, Mesut Darici, Schützenbahn 60, 45127 Essen, empfohlen bekommen. Nachdem ich die Schweiß-Messe mit dem Anwalt Michael Knipp besichtigt habe, hat Herr Knipp mir den gegnerischen Anwalt als Alias Eckhard Funke als Patentspezialist vorgestellt. Des Weiteren hat er einen Düsseldorfer Möbelmultimillionär als Sponsor, dazugeholt. Über einen Monat versuchte ich vergeblich meine Anwälte Alias Eckhard Funke und Michael Knipp dazu zu bewegen die Einstweilige Verfügung gegen die Fa. Emhart, Fa. Nelson und Fa. Ford einzureichen. Im Gegenzug versuchten meine Anwälte Alias Eckhard Funke und Michael Knipp, mich an meinem Vorhaben zu hindern. Der Düsseldorfer Möbelmultimillionär wollte mit 20 Millionen Euro als 20%iger Teilhaber des Patentes bei mir einsteigen. Als ich gemerkt habe, dass meine Anwälte Alias Eckhard Funke und Michael Knipp ein falsches Spiel spielen, habe ich am 20.10.2005 eine Schutzschrift am Landgericht Düsseldorf abgegeben. Am 22.10.2005 hat mein Anwalt Alias Eckhard Funke in Name der Fa. Ford Werke GmbH mit meinen Unterlagen versucht eine Einstweilige Verfügung gegen mich durchzusetzen. Nachdem meine Anwälte Alias Eckhard Funke, Michael Knipp und Mesut Darici zwei Monate meine Einstweilige Verfügung verschleppt haben, habe ich diesen am 14.11.2005 gekündigt. Weil ich einen Schutzbrief am Landgericht Düsseldorf hinterlegt hatte, musste eine mündliche Verhandlung vor dem Erlass der Einstweiligen Verfügung einberaumt werden. Zu meinem Erstaunen, vertrat mein früherer Anwalt Alias Eckhard Funke, in der mündlichen Verhandlung am 31.01.2006 meinen Gegner, die Fa. Ford Werke GmbH. Daraufhin habe ich bei dem Vorsitzenden Richter wegen Interessenkonflikt Einspruch eingelegt. Der Vorsitzende Richter hat die mündliche Verhandlung unterbrochen und eine Schlichtung vorgeschlagen. Er schlug vor, 1) die Fa. Ford Werke GmbH soll 800 Millionen Euro Gesamtgewinn aus einem Jahr, an mich auszahlen und danach 30%ige Lizenzen oder 2) der Gesamtgewinn von 4,8 Milliarden Euro aus sechs Jahren gehen an mich aus meinem Patent und das Patent wird der Fa. Ford GmbH übertragen. Nach langer Diskussion mit meinen zwei neuen Anwälten, habe ich mich für die erste Version (800 Millionen Euro) entschieden. Trotz der Schlichtungsannahme, wurde das Schlichtungsprotokoll der mündlichen Verhandlung durch den Vorsitzenden Richter vernichtet.

- Die Essener Anwaltskanzlei wurde geschlossen und die drei Anwälte im Bochumer Gefängnis inhaftiert. Sie haben für mich vermutlich 100 Millionen Euro von der Fa. Ford erhalten und boten mir davon nur 20 Millionen Euro an. Da sie von mir frühzeitig gekündigt wurden, mussten sie das Geld zurückgeben. Weil sie sich geweigert haben mein Geld an die Fa. Ford zurückzuzahlen, hat man sie verhaftet. Meinem direkten Anwalt wurde am 17.08.2007 seine Anwaltslizenz entzogen. Nach Angaben seines Anwaltes nutzte der inhaftierte Anwalt einen Freigang zur Flucht nach Spanien und wurde dort erschossen aufgefunden.

- Obwohl der Essener Anwalt meinen Auftrag, die Einstweilige Verfügung gegen die Ford Werke einzureichen nicht umgesetzt hat, obwohl er eine Haftstrafe wegen Betrug, Parteiverrat, organisierter Kriminalität bekommen hat, obwohl ihm wegen vorsätzlicher krimineller Handlung die Lizenz entzogen wurde, wurde ihm für seine anwaltliche Tätigkeit am 12.11.2008 vom Landgericht Köln das Gesamthonorar zugesprochen. Ihn vertrat sein auf Freien Fuß gesetzter Kumpel. Dieses Mal als Anwalt einer andere Essener Kanzlei. Ob dieser Anwalt noch eine Anwaltslizenz hatte, blieb offen. Für die Kölner Richter, war dieser Verdacht unerheblich.

- Die nächste Klage habe ich am Landgericht Frankfurt eingereicht um dem Köln / Düsseldorfer Justizsumpf zu entgehen. In der mündlichen Verhandlung wurde meine Klage an das Landgericht Saarbrücken verlegt. Nach der Verhandlung fuhr mein Kölner Anwalt mit dem gegnerischen Anwalt (CBH – Kanzlei Köln), mit dem Zug vom Frankfurt zurück nach Köln. Unmittelbar danach legte mein Anwalt sein Mandat nieder.

- In der ersten mündlichen Verhandlung am Landgericht Saarbrücken wollte die Vorsitzende Richterin meine Klage zurückweisen. Sie behauptete, dass ich das Verfahren Ford gegen Zilic in Düsseldorf verloren habe, und dass sie ein bis dahin unbekanntes Empfangsbekenntnis besitzt. Daraufhin habe ich einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin wegen Urkundenfälschung gestellt. Sie musste den Vorsitz abgeben weil sie nicht beweisen konnte woher sie die gefälschten Dokumente hatte. Eine Woche später hat mein Anwalt sein Mandat niedergelegt mit der Begründung, wenn er mich gegen die Ford Werke weiter vertritt, verliert er seine Lizenz.

- Daraufhin habe ich ein Gutachten von einer Trierer Anwaltskanzlei erstellen lassen. In der nächsten mündlichen Verhandlung am Landgericht Saarbrücken, hat sich meine neue Anwaltskanzlei geweigert, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen. Sie haben ein Versäumnisurteil auf sich genommen und ein Empfangsbekenntnis unterschrieben. Damit haben sie bestätige, dass sie bei mir einen Vermögensschaden verursacht haben. Sie zahlen lieber Schadensersatz an mich, als gegen die Fa. Ford anzutreten.

- Am 30.06.2009 habe ich dem Finanzamt Köln-Altstadt eine Einkommensteuererklärung mit einem bilanzierten Gewinn von 10,6 Milliarden Euro aus meinem Patent vorgelegt. Das Finanzamt Köln-Altstadt hat am 08.07.2009 die Steuerfahndung Köln, Am Gleisdreieck 7 – 9, 50823 Köln, eingeschaltet.


All das kann mich nicht erschüttern:
„Ich kämpfe weiter, so schnell werden die mich nicht los.“


Sollten Sie Interesse an weiteren Informationen haben, nehmen Sie doch bitte Kontakt zu mir auf - auch gerne per E-Mail.


Dipl. Ing. Ivan Zilic
Meister-Gerhard-Str. 17
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